Die Zahl der Cannabis-Samen ist dabei pro Monat auf sieben Stück pro Person beschränkt. Auch hier gilt: Die Samen dürfen nur zum privaten Eigenanbau für den Eigenkonsum verwendet werden. Bei einer Online-Bestellung muss die Volljährigkeit dem Lieferservice nachgewiesen werden.
Quelle:
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html